Die Waffenbesitzkarte ist die Grundvorraussetzung legale
Waffen und die dazugehörige Munition zu besitzen und
damit umzugehen.
Wie bekomme ich eine WBK?
Die persönliche Eignung muss gegeben sein. Keine strafrechtlich relevanten
Einträge im Führungszeugnis (alles ab 30 Tagessätzen fällt raus),
Mindestalter 25, mit psychologischem Gutachten auch ab 21.
Mitglied in einer Schießsportlichen Gemeinschaft, z.B. über die
VdRBw Mitgliedschaft werden.
Verband der Reservisten der Bundeswehr z.Zt 30€/Jahr. Stand 07/2017
Dann einer RAG (Reservistenarbeitsgemeinschaft) Schießsport beitreten.
(geht auch für ungediente/Förderer)
Regelmäßig am Schießbetrieb teilnehmen. Hier die Regeln:
Entweder jeden Monat Schießen, dann 12 Termine (mtl. einen) oder
18 Termine, wenn nicht jeden Monat geschossen wird.
Nachweis über das Schießbuch.
Entscheidend ist hier der sorgfältige und bedachte Umgang mit Waffen und
Munition. Keine seriöse Vereinsführung wird einer Person ein Bedürfnis
bescheinigen, wenn die Person keinen sicheren und vor allem
zuverlässigen Umgang mit Waffen und Munition pflegt.
Sachkundeprüfung ablegen (Handhabung Waffen, Waffenrecht)
Ca. 100€, LRA FFB erkennt nur noch Sachkunde des VdRBw an.
2,5 Tage Dauer
Bedürfnisantrag beim Vorstand der RAG stellen
z.Zt. 15€ je Antrag
Wenn der positive Antrag zurückkommt zum LRA (Landratsamt) oder
KVR (Kreisverwaltungsreferat) gehen und die grüne/gelbe WBK beantragen
und den sog. Voreintrag (die im Bedürfnis beantragte Waffenart) z.B.
9mm Luger (meist Kurzwaffen/Pistolen oder Kaliber .357-Revolver) und
.223 (Natokaliber 5,56x45mm, meist für Selbstlader/Halbautomatisches Gewehr)
eintragen lassen.
Kosten je nach Amt 130€
Sonderfall GELBE WBK:
Diese kann bei unseren Bedürfnisanträgen mit beantragt werden. Hierauf
werden dann Langwaffen, z.B Repetierer, Einzellader etc. eingetragen,
keine Halbautomaten.
Erwerbsstreckungsverbot:
Das bedeutet, dass i.d.R. max. 2 Kurz/Langwaffen alle 6 Monate eingetragen
werden. Es kann, je nach Amt, auch nur eine neue Waffe alle 6 Monate
zugelassen werden.
Weitere Bedürfnisse, wenn ich schon eine Waffe auf WBK habe.
Auch hier gilt:
Ein neuer Antrag gilt zu den gleichen Bedingungen wie oben beschrieben.
Jeden Monat geschossen, 12 Termine/Jahr
Einen Monat ausgelassen, 18 Termine/Jahr
Erweiterte Bedürfnisse:
Wenn an Wettkämpfen (auf Kreis/Bezirk/Land/Bund) teilgenommen wird,
können mehr als 2 Kurzwaffen/mehr als 3 Halbautomaten als Bedürfnis
beantragt werden. Hierzu gelten die Regeln der jeweiligen Schießsportlichen
Gemeinschaft.